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Nachweis der IT-Sicherheit: Druck auf Krankenhäuser wächst

Via TÜV Süd • Sabine Krömer
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Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Gesundheitswesen müssen dem BSI nachweisen, dass ihre IT-Sicherheit auf dem Stand der Technik ist. Am 30. Juni endete die Übergangsfrist dazu. Auch angesichts wachsender Bedrohungen durch Cyberangriffe nimmt die Dringlichkeit dafür zu. TÜV SÜD unterstützt bei der Umsetzung der Nachweispflicht und nennt die wichtigsten Punkte, die Nachzügler beachten sollten.

Die Digitalisierung von Arbeitsabläufen macht Krankenhäuser und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen auch verwundbarer. Das hat erst kürzlich ein spektakulärer Hackerangriff auf einen Krankenhausverbund in Rheinland-Pfalz gezeigt, bei dem zwanzig Einrichtungen zeitgleich betroffen waren. Nach Einschätzung der Bundesbehörde BSI war dies bundesweit der erste Fall dieser Größenordnung. Ein Trojaner hatte die Server und Datenbanken verschlüsselt, so dass die Mitarbeiter nicht mehr auf die Systeme zugreifen konnten.

„Fälle wie dieser führen sehr eindrucksvoll vor Augen, wie abhängig die Patientenversorgung von sicheren IT-Prozessen ist und wie wichtig präventive Maßnahmen zum Schutz sensibler Patientendaten sind. Die gesetzliche Pflicht zum Nachweis der IT-Sicherheit muss sehr ernst genommen werden“, erklärt Jens Linstädt, Product-Compliance-Manager Healthcare bei der TÜV SÜD Management Service GmbH. Wegen angespannter Ressourcenlage haben es einige Kliniken noch nicht geschafft, ihrer Nachweispflicht nachzukommen, sie riskieren damit Sanktionen. „Häufig sehen wir auch, dass die gesetzlichen Anforderungen zu einem sehr unterschiedlichen Grad umgesetzt sind“, so Linstädt.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verpflichtet Betreiber Kritischer Infrastrukturen, diese dem Stand der Technik entsprechend abzusichern. Die BSI-KRITIS-Verordnung (BSI-KritisV) beschreibt, welche Anlagenkategorien in den jeweiligen Sektoren als kritisch angesehen werden und fordert von den jeweiligen Betreibern einen Nachweis über den Schutz ihrer Informationstechnik. Spätestens seit 30. Juni 2019, also zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung, sind Betreiber in Gesundheit, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen nach §8a BSIG zum Nachweis verpflichtet, dass ihre IT-Sicherheit auf dem Stand der Technik ist. Für andere KRITIS-Sektoren wie z.B. Energie und Wasser gilt diese Nachweispflicht bereits seit 2018.

 

Was zu tun ist, wenn die Frist überschritten wurde, erfahren Sie im vollen Artikel bei tuvsud.com.

Bild des Benutzers Sebastian Schuster
Kuratiert
am 16.12.2019 von
Sebastian Schuster